FAQ Photovoltaik Pachtmodell dein GGEW-Sonnendach

Allgemeine Fragen zu DEIN GGEW SONNENDACH

Das PV-Pachtmodell DEIN GGEW SONNENDACH  ist ein Angebot für Privatkunden, die ihren eigenen Strom produzieren möchten.

Wir errichten eine Photovoltaik-Anlage auf Ihrem Dach und verpachten diese an Sie – über einen Zeitraum von 18 Jahren.
Die Investitionskosten übernehmen wir. Sie sind Pächter und Betreiber der Anlage und können den produzierten Strom selbst nutzen. Der Stromüberschuss wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist und nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz für Sie vergütet. So verringern Sie Ihren Bezug aus dem öffentlichen Netz und sind mit dem selbsterzeugten Strom unabhängig von steigenden Energiekosten.

In Kooperation mit starken Partnern aus der Region übernehmen wir die Planung und die Installation Ihrer Photovoltaik-Anlage. Die Anlagen entsprechen strengen Qualitätskriterien. Und wenn doch einmal etwas kaputt geht, ist das nicht Ihr Problem. Wir kümmern uns sofort darum und sorgen dafür, dass Ihre Anlage schnellstmöglich wieder funktionstüchtig ist.

  • Das “Rundum-sorglos-Paket“: Sie leisten lediglich die monatlichen Zahlungen, um alles Weitere kümmern wir uns.
  • Ein Teil Ihrer Stromkosten sinkt und macht Sie unabhängig von steigenden Energiekosten und das oft schon ab dem ersten Jahr.
  • Mit uns haben Sie einen langfristig starken und zuverlässigen Partner an Ihrer Seite. Wir kümmern uns um die reibungslose Installation und den technischen Betrieb der Photovoltaik-Anlage.
  • Wir sorgen mit erfahrenen Partnerunternehmen dafür, dass die Photovoltaik-Anlage höchsten Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen genügt. Sollte trotzdem einmal etwas defekt sein, profitieren Sie von unserem Service: Wir übernehmen die Reparatur auf eigene Kosten.
  • Dank der regenerativen Stromerzeugung vermeiden Sie CO2-Emissionen und schonen aktiv die Umwelt.

DEIN GGEW SONNENDACH  ist insbesondere attraktiv, wenn die folgenden Gegebenheiten erfüllt sind:

  • Sie wohnen in Ihrer eigenen Immobilie.
  • Ihre Dachfläche ist ausreichend groß und wenig verschattet.
  • Es handelt sich bei Ihrem Dach um ein Flachdach oder die Dachfläche zeigt nach Osten, Westen oder Süden.
  • Enorm von Vorteil ist es, wenn Sie auch tagsüber Strom verbrauchen. Etwa durch Kochen, Waschen oder eine Wärmepumpe.
  • Besonders wirtschafltich wird DEIN GGEW SONNENDACH für Sie, wenn der jährliche Stromverbrauch Ihres Haushaltes in etwa 3.500 Kilowattstunden (kWh) beträgt.
  • Das Angebot kann zunächst im Raum Bergstraße, großen Teilen des Odenwalds sowie in Darmstadt, Mannheim und Ludwigshafen genutzt werden. Eine Ausweitung des Gebiets ist geplant.
  • 1.SCHRITT: Sie geben alle abgefragten Daten zu Ihrem Dach im Pachtrechner an und hinterlegen Ihre Kontaktdaten.
  • 2. SCHRITT: Im Anschluss erhalten Sie per E-Mail einen Planungsbogen. Dieser erfragt noch einmal genauere Daten bezüglich Ihres Daches von Ihnen. Diesen senden Sie bitte mit einem Foto von Ihrem Dach, der Gebäudefront und dem Zählerschrank an uns zurück.
  • 3. SCHRITT: Wir geben Ihre Planungsdaten an unseren Fachpartner PFALZSOLAR weiter, der Ihre Anlage im Detail plant.
  • 4. SCHRITT: Sie erhalten von uns Ihr individuelles Pachtangebot mit alle notwendigen Verträge.
  • 5. SCHRITT: Nach Abschluss der notwendigen Verträge installiert unsere Fachpartner Ihre Solaranlage und Sie können von Ihrem eigenen Solarstrom profitieren.

Sie leisten als Betreiber einer Photovoltaik-Anlage einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und zur CO2-Vermeidung und stehen damit für aktives Umweltbewusstsein.

Durch das Pachtmodell sparen Sie direkt Stromkosten, auch ohne große Investitionskosten aufbringen zu müssen. Sie erhöhen Ihren Autarkiegrad und machen sich unabhängiger. Zusätzlich sind Photovoltaik-Anlagen nahezu wartungsfrei und unkompliziert im Betrieb. Darüber hinaus ist die Lebensdauer einer Photovoltaik-Anlage üblicherweise deutlich länger als die Vertragslaufzeit und auch die nächste Generation kann noch von den Solarstrom-Vorteilen profitieren. Nicht zu vergessen auch die Image- und Wertsteigerung Ihrer Immobilie.

Ja. Für die Höhe der EEG-Vergütung ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage ausschlaggebend. Die zu diesem Zeitpunkt gültige EEG-Vergütung gilt dann nach der derzeitigen Gesetzeslage für 20 Jahre und bleibt in diesem Zeitraum konstant.

Wenn Sie bei uns Stromkunde sind und darüber hinaus eine Photovoltaik-Anlage pachten möchten, dann profitieren Sie von einer monatlichen Gutschrift, die Ihnen jährlich mit Ihrer Stromrechnung verrechnet wird. Jetzt informieren und wechseln: Unser Vertriebsteam erreichen Sie unter der Rufnummer 06251 1301 450, oder wechseln Sie online unter: www.ggew.de/services/preisrechner. Auch wenn Sie kein Stromkunde bei uns sind, können Sie das Pacht-Angebot von uns natürlich nutzen.

Die Photovoltaik-Anlage ist über uns in einer Allgefahrenversicherung abgesichert und somit bspw. gegen Hagelschäden geschützt.

Technik

Hier können Sie zwischen zwei Varianten wählen. Dem Sonnendach S und dem Sonnendach L.

Das SONNENDACH S ist so ausgelegt, dass Sie eine hohe Eigenverbrauchsquote erreichen, d.h. einen Großteil des erzeugten Stroms direkt selbst verbrauchen können.

Beim SONNENDACH L hingegen wird die Photovoltaik-Anlage so ausgelegt, dass Sie einen hohen Autarkiegrad erreichen und Ihre Dachfläche größtmöglich ausnutzen.

Die Auslegung der Photovoltaik-Anlage erfolgt zunächst online mithilfe des Solar-Rechners. Mit Ihren Angaben wird nicht nur die Anlagengröße ermittelt, sondern auch wie viel Sie damit sparen können. Für eine Kalkulation benötigen wir folgende Angaben von Ihnen:

  • Jahresstromverbrauch (kWh/Jahr)
  • Brutto-Strompreis (Cent/kWh)
  • Dachausrichtung (beispielsweise Süden, Ost-West)
  • Dachneigung (beispielsweise 30° oder 45°)
  • verfügbare Dachfläche.

Mit der Eigenverbrauchsquote ist der Anteil des erzeugten Stromes gemeint, den Sie direkt selbst verbrauchen. Beispiel: Bei einer Leistung der Photovoltaik-Anlage von 4,0 Kilowattpeak (kWp) und einer jährlichen Solarstromproduktion von etwa 4.000 Kilowattstunden (kWh) mit einem Eigenstromverbrauch von 2.000 kWh, beträgt die Eigenverbrauchsquote 50 Prozent.

Die Autarkie gibt an, welchen Anteil Ihres Stromverbrauches Sie selbst durch den Solarstrom abdecken. Bei einem Eigenstromverbrauch von 2.000 kWh und einem Jahresstromverbrauch von 4.000 kWh beträgt Ihr Autarkiegrad 50 Prozent.

Ja, durch den Einbau eines Stromspeichers können Sie den am Tag überschüssigen Strom speichern. Sie können gerne kostenlose und unverbindliche Informationen zur Erweiterung Ihrer Photovoltaik-Anlage durch ein Speichersystem bei uns anfragen. Generell haben wir im Pachtrechner einen Speicher mit einer Kapazität von 2 kWh hinterlegt. Unter Umständen kann für Ihre individuelle Photovoltaik-Anlage, je nach Größe und Verbrauch auch die Einbindung eines größeren Speichers sinnvoll sein. In enger Abstimmung mit Ihnen planen wir die für Sie beste Ausgestaltung.

Finanzen und Recht

Eigentümer der Photovoltaik-Anlage sind wir. Dafür tragen wir auch alle Investitionskosten. Während der Vertragslaufzeit überlassen wir Ihnen die Anlage. Der Strom, den die Solaranlage produziert, gehört komplett Ihnen.

Die Vertragslaufzeit beträgt 18 Jahre. Vertraglich sind wir dazu verpflichtet die Photovoltaik-Anlage nach Ablauf der Vertragslaufzeit wieder abzubauen. Da aber die Lebenserwartung von modernen Solaranlagen in der Regel 25 Jahre oder länger beträgt, ist es vorteilhaft, wenn Sie die Anlage auch nach den vertraglich vereinbarten 18 Jahren weiterhin nutzen. Auf Wunsch erhalten Sie nach Ablauf des Vertrags ein Angebot für die Übernahme Ihrer Photovoltaik-Anlage zu attraktiven Konditionen.

Wenn Sie eine Photovoltaik-Anlage am Gebäude oder Dach befestigen, benötigen Sie keine Baugenehmigung. Dies gilt jedoch nicht uneingeschränkt bei denkmalgeschützten Gebäuden. Bitte informieren Sie sich hier vor der Installation bei Ihrem Bauaufsichtsamt.

Der Pacht-Vertrag für die Photovoltaik-Anlage kann vom neuen Eigentümer übernommen werden. Dies ist besonders attraktiv, da ein Teil der Finanzierungsphase schon abgelaufen ist.

Im Falle, dass Sie mindestens zehn Prozent des selbst produzierten Stroms in das öffentliche Stromnetz einspeisen, liegt eine unternehmerische Tätigkeit vor. Sie betreiben damit ein Gewerbe und werden steuerlich als Unternehmer behandelt. Damit verbunden sind für Sie nicht nur Pflichten, sondern auch Vorteile. Sie können hier zwischen unterschiedlichen Modellen wählen. Grundsätzlich können Sie zwischen der „Kleinunternehmerregelung“ und der „Regelbesteuerung“ wählen. Wichtig ist: In jedem Falle ist der Betrieb einer Photovoltaik-Anlage dem Finanzamt zu melden. Informieren Sie sich hierzu in jedem Falle bei Ihrem zuständigen Finanzamt und/oder Steuerberater.

Sie erhalten von uns gemeinsam mit den Vertragsunterlagen eine Checkliste, die alle für sie relevanten Punkte noch einmal zusammenfasst.

Installation und Betrieb

Mit Hilfe unserer Kooperationspartner planen wir die Photovoltaik-Anlage und beauftragen einen regionalen Installationsbetrieb mit der Errichtung Ihrer Anlage.

Wir kümmern uns um die Funktion der Photovoltaik-Anlage. Wir überwachen die Anlage und bei Auftreten einer Störung, werden wir mit Hilfe unserer Kooperationspartner für die Instandsetzung sorgen.