
Wartungsarbeiten an IT-Infrastruktur
Die GGEW baut am Samstag, 28. Februar 2026, ihre IT-Infrastruktur um. Aufgrund dieser Arbeiten stehen ganztägig einzelne Services nur...
Technischer Hinweis:
Aufgrund dringender Wartungsarbeiten stehen unser Kundenportal und der Tarifrechner am Samstag, den 28. Februar vorübergehend nicht zur Verfügung.
Wir bitten um Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten.
GGEW AG setzt Vorgabe der Bundesnetzagentur um.

Bergstraße. Fristgerecht zum 06. Juni wird die GGEW die Festlegung für einen beschleunigten werktäglichen Lieferantenwechsel in 24 Stunden (LFW24) umsetzen. Die zu Anfang Juni in Kraft tretende Änderung der Bundesnetzagentur sieht vor, die technische Abwicklung des Lieferantenwechsels im Bereich Strom innerhalb eines Werktages zu vollziehen.
Damit erfüllt die GGEW die gesetzliche Vorgabe der Bundesnetzagentur und die neuen Anforderungen des novellierten Energiewirtschaftsgesetzes für einen stärkeren Wettbewerb im Energiesektor und einer stärkeren Flexibilisierung des Energiemarktes.
Änderungen insbesondere für Mieter und Vermieter
Mit der fristgerechten Umsetzung bietet die GGEW fortan eine rasche Umsetzung der Lieferantenwechsel im Bereich Strom an, ordnet das umgesetzte Vorhaben allerdings im selben Zuge für die Kundinnen und Kunden ein: „Ein Lieferantenwechsel ist fortan innerhalb eines Werktages technisch möglich. Natürlich immer unter Berücksichtigung der geltenden Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen“, fasst Rainer Babylon, Bereichsleiter Vertrieb und Services der GGEW, zusammen. Wer also einen laufenden Vertrag habe, sei durch diesen weiterhin gebunden. Zudem sei zu bedenken, dass mit der Flexibilisierung auch geänderte Fristen für die Kundinnen und Kunden einhergingen: „Bislang waren rückwirkende Anmeldungen bei Umzügen in einem gewissen Rahmen möglich. Dies ist nun nicht mehr der Fall. Um unnötig anfallende Kosten zu vermeiden, raten wir daher dazu, bereits zwei Wochen vor dem Umzug auf uns zuzugehen, um für die künftige Abnahmestelle einen neuen Vertrag abzuschließen und den alten Vertrag zu beenden“, rät Babylon.
Eine nachträgliche Ab- bzw. Ummeldung sei natürlich auch weiterhin möglich, allergings nicht rückwirkend, sodass mögliche durch Neumieter angefallene Verbräuche dem Vormieter zulasten gehen. Die Empfehlung der GGEW: „Kommen Sie am besten frühzeitig auf uns zu und besuchen Sie uns gerne in einem unserer Kundencenter in Lampertheim oder Bensheim.“
Häufig auftretende Fragen rund um die Novelle beantwortet die GGEW AG auf ihrer Website unter ggew.de/service/faq.

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