Verbraucher mit einem Jahresstromverbrauch ab 10.000 kWh und Erzeuger mit einer Einspeiseleistung zwischen 7 kW und 100 kW werden ab 2017 mit einem Smart Meter ausgestattet. Alle weiteren Verbraucher und Erzeuger können mit dem Einbau eines Smart Meter ab dem Jahr 2020 rechnen. Geplant ist die Ausstattung mit einem Smart Meter für Verbraucher mit einem Jahresstromverbrauch ab 6.000 kWh und für Erzeuger dezentraler Erzeugungsanlagen ab 7 kW Leistung. Weitere Verbraucher können mit einbezogen werden, wenn der entsprechende Messstellenbetreiber dies für sinnvoll erachtet.
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Kosten für den Einbau und Betrieb von Smart Metern grundsätzlich vom Verbraucher oder Anlagenbetreiber zu tragen sind. Die genauen Kosten finden Sie auf unserem Preisblatt.
Messstellenbetreiber sind dazu verpflichtet, sich bei dem Betrieb von modernen Messeinrichtungen an eine gesetzliche Preisobergrenze von 20,00 € brutto pro Jahr zu halten. Inwieweit diese Kosten an Sie als Kunde weitergegeben werden, ist von Ihrem Stromanbieter und Ihrem Stromvertrag abhängig. Ihr Stromanbieter wird Sie über eine eventuelle Preisänderung informieren.
Für den Einbau und Betrieb von Smart Metern ist mit folgenden Preisen zu rechnen:
- 100,00 € bis 200,00 € jährlich für Verbraucher mit einem Jahresstromverbrauch von 6.000 kWh bis 100.000 kWh und Erzeuger mit einer Leistung von 7 kW bis 100 kW
- 23,00 € bis 60,00 € jährlich für Verbraucher mit einem Jahresstromverbrauch von unter 2.000 kWh bis 6.000 kWh
Die genauen Kosten finden Sie auf unserem Preisblatt.