STANDROHRVERMIETUNG
INFORMATIONEN
Falls Sie Wasser für ein Straßenbauprojekt, eine Großbaustelle oder ein Projekt von öffentlichem Interesse benötigen, können Sie für folgende Kommunen ein Standrohr bei der GGEW AG beantragen:
- Alsbach-Hähnlein
- Bensheim
- Bickenbach
- Zwingenberg
Für Ihren Hausbau in diesen Kommunen bekommen Sie von uns einen Bauwasseranschluss. Diesen können Sie über den Antrag zum Bauwasser über unser Netzportal erhalten.

Vorgehensweise
- Wir bitten Sie, uns mind. zwei Arbeitstage bevor das Standrohr benötigt wird, den entsprechenden Mietvertrag (Privatkunden + Firmenkunden) auszufüllen und an standrohr@ggew.de zu schicken.
- Nachdem die Standrohranfrage genehmigt wurde, gehen Sie mit dem Mietvertrag in unser Kundencenter im Neubau (Dammstraße 68, 64625 Bensheim). Hier lassen Sie sich im Büro 1 (nach betreten des Einganges rechts) eine Kundennummer erstellen, sofern Sie noch keine haben.
- Im Büro 6 (nach betreten des Einganges links) erhalten Sie zu Ihrer Kundennummer einen Barcode. Mit diesem bezahlen Sie am Kassenautomaten die Kaution in Höhe von 800 Euro. Bitte an die Quittung denken!
- Nach Vorlage der Quittung und des ausgefüllten Mietvertrages können Sie das Standrohr im Lager für maximal 6 Monate ausleihen.
Bitte beachten
- Zur Abholung benötigen Sie einen gültigen Lichbildausweis.
- Der Mieter eines Standrohres ist zuständig für die allgemeine Verkehrssicherungspflicht.
- Der Mieter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle auftretenden Schäden. Hierfür hat der Mieter eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Abholung / Rückgabe
- Montag bis Donnerstag von 8 - 11:30 Uhr und von 12:30 - 15 Uhr
- Freitag von 8 - 11:30 Uhr
Standrohre werden nicht herausgegeben für
- Hausanschlussprojekte (bitte rechtzeitig einen Bauwasseranschluss beantragen)
- Poolbefüllung
- Beregnung