Energiepreisbremse

GGEW setzt staatliche Entlastungsmaßnahmen um

Modernes Unternehmensgebäude aus der Vogelperspektive mit grüner Stadt im Hintergrund

Bensheim. Die Bundesregierung will mit den Strom-, Gas- sowie Wärmepreisbremsen Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten entlasten. „Wir werden für unsere Kundinnen und Kunden selbstverständlich alle beschlossenen Gesetze im Rahmen der Strom- und Gaspreisbremse umsetzen und die Entlastungen weitergeben“, so Rainer Babylon, Bereichsleiter Vertrieb & Services GGEW AG.

Wie geht die GGEW AG hierbei vor? Bis Mitte / Ende März erhalten die Kundinnen und Kunden ein Schreiben, in dem sie über den neuen Abschlag informiert werden. „Für GGEW-Kunden macht sich die Preisbremse Anfang April auf dem Konto bemerkbar, da wir erst zu diesem Zeitpunkt wie gewohnt rückwirkend den Märzabschlag erheben“, erklärt Rainer Babylon. Dieser Abschlag wird dann um die Ersparnisse aus der Preisbremse reduziert. Kundinnen und Kunden der GGEW AG müssen nichts unternehmen, um von den Entlastungen aus der Energiepreisbremse zu profitieren.

Rainer Babylon betont: „Die Umsetzung der Preisbremse war ein Kraftakt für uns, da wir die Vorgaben dafür erst sehr kurzfristig erhalten haben. Hierfür mussten beispielsweise größere Änderungen IT-seitig umgesetzt werden. Dazu kommen viele Fragen zu Rechnungen und der Preisbremse, die zu einer hohen Belastung unseres Kundenservice führen. Wir bitten um Geduld und Verständnis, dass es deswegen bei der Bearbeitung von Anfragen zu Verzögerungen kommt. Nichtsdestotrotz begrüßen wir selbstverständlich die Entlastungen für die Menschen und Unternehmen.“

Mehr Infos: www.ggew.de/faq/energiemarkt

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