GGEW informiert über Werbeschreiben zum Smart-Meter-Einbau

Angebote privater Messstellenbetreiber müssen nicht angenommen werden – verpflichtender Einbau wird rechtzeitig angekündigt

GGEW-Standort in Lampertheim am Wilhelm-Herz-Ring.
GGEW-Standort in Lampertheim am Wilhelm-Herz-Ring.

Kreis Bergstraße. Kundinnen und Kunden im Netzgebiet der GGEW erhalten aktuell vermehrt Schreiben privater Messstellenbetreiber, die den Einbau intelligenter Messsysteme (iMSys), sogenannter Smart Meter, anbieten. Hinweise auf gesetzliche Vorgaben und zeitlich befristete Angebote können dabei den Eindruck erwecken, dass kurzfristiger Handlungsbedarf besteht. Die GGEW weist darauf hin, dass der Abschluss eines solchen Vertrags nicht erforderlich ist, um gesetzliche Vorgaben zum Smart-Meter-Einbau zu erfüllen.

Die Absender sind wettbewerbliche Messstellenbetreiber, die den Einbau und Betrieb intelligenter Messsysteme auf dem freien Markt anbieten. Bei ihren Schreiben handelt es sich um eigenständige Angebote dieser Unternehmen, nicht um Mitteilungen im Auftrag der GGEW. Ein Wechsel zu einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber ist grundsätzlich freiwillig, ist in der Regel aber mit weiteren Kosten verbunden.

Der gesetzlich vorgesehene Smart-Meter-Rollout wird durch den jeweils zuständigen grundzuständigen Messstellenbetreiber umgesetzt. Betroffene Haushalte werden rechtzeitig durch diesen oder einen beauftragten Dienstleister über den anstehenden Einbau informiert. Sie müssen dafür keinen Vertrag mit einem werbenden Drittanbieter abschließen.

Die GGEW empfiehlt, entsprechende Angebote sorgfältig zu prüfen und sich nicht unter Zeitdruck setzen zu lassen. Neben dem Absender sollten insbesondere laufende Kosten, mögliche einmalige Entgelte, Vertragslaufzeiten und Kündigungsbedingungen berücksichtigt werden.

Bei Fragen zu einem Schreiben oder zum Smart-Meter-Einbau steht die GGEW unter email hidden; JavaScript is required zur Verfügung.

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