
Glasfaser von der Straße in Ihr Haus: 12 häufige Fragen unserer Kunden
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Technischer Hinweis:
Aufgrund dringender Wartungsarbeiten stehen unser Kundenportal und der Tarifrechner am Samstag, den 28. Februar vorübergehend nicht zur Verfügung.
Wir bitten um Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten.
Private Anbieter werben derzeit für den Einbau von Smart Metern. GGEW erklärt, wann Handlungsbedarf besteht, wer betroffen ist und worauf Kundinnen und Kunden achten sollten.

Derzeit erhalten Kundinnen und Kunden in unserem Netzgebiet Schreiben von privaten Messstellenbetreibern, die den Einbau eines sogenannten Smart Meters anbieten. Die Briefe sorgen bei vielen Menschen für Verunsicherung, da sie teilweise den Eindruck vermitteln, dass kurzfristiger Handlungsbedarf besteht oder gesetzliche Vorgaben erfüllt werden müssen.
Die wichtigste Nachricht vorweg: Für die meisten Haushalte besteht derzeit kein Handlungsbedarf! Wenn Sie von einem verpflichtenden Einbau betroffen sind, werden Sie von uns rechtzeitig informiert.
Bei den Absendern handelt es sich um sogenannte wettbewerbliche Messstellenbetreiber. Diese Unternehmen bieten den Einbau und Betrieb intelligenter Messsysteme auf dem freien Markt an.
Bitte beachten Sie: Die GGEW AG steht in keinerlei geschäftlicher oder vertraglicher Beziehung zu diesen Anbietern. Die Schreiben sind Werbeangebote privater Unternehmen und keine offiziellen Mitteilungen der GGEW oder des Gesetzgebers.
Nein. Der gesetzliche Smart-Meter-Rollout wird durch die zuständigen grundzuständigen Messstellenbetreiber umgesetzt. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen nicht selbst aktiv werden, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen.
Wer von einem verpflichtenden Einbau betroffen ist, wird von uns oder einem von uns beauftragten Dienstleister rechtzeitig über den geplanten Austausch informiert.
Ein intelligentes Messsystem ist derzeit insbesondere vorgesehen für:
Darüber hinaus werden bis spätestens 2032 schrittweise alle bisherigen analogen Stromzähler durch moderne digitale Messeinrichtungen ersetzt.
Einige der derzeit versandten Schreiben enthalten Hinweise auf gesetzliche Vorgaben, Einsparmöglichkeiten oder zeitlich befristete Angebote. Dadurch kann der Eindruck entstehen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher kurzfristig handeln müssen.
Deshalb unser Rat: Lesen Sie solche Angebote sorgfältig und lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Prüfen Sie zudem kritisch die Vertragsdetails, insbesondere die laufenden Kosten der Vereinbarung.
Für den grundzuständigen Messstellenbetrieb gelten gesetzlich festgelegte Preisobergrenzen.
Für eine moderne Messeinrichtung (digitaler Stromzähler) beträgt das Entgelt derzeit maximal 25 Euro pro Jahr. Auch für intelligente Messsysteme gelten gesetzliche Preisobergrenzen, die sich nach Verbrauch und Nutzung richten.
Der gesetzlich vorgesehene Einbau erfolgt ohne zusätzliche Installationskosten.
Bei wettbewerblichen Messstellenbetreibern gelten diese gesetzlichen Preisobergrenzen nicht. Deshalb sollten Vertragsbedingungen, Laufzeiten und Kosten besonders sorgfältig geprüft werden.
Nein. Aktuell gibt es keine staatliche Förderung für den Einbau von Smart Metern. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten deshalb Angebote, die mit Förderungen oder besonderen finanziellen Vorteilen werben, genau prüfen.
Sie haben ein entsprechendes Schreiben erhalten und sind unsicher, ob für Ihren Haushalt Handlungsbedarf besteht?
Dann wenden Sie sich gerne an uns. Wir informieren Sie transparent über den Smart-Meter-Rollout, gesetzliche Vorgaben und die für Sie geltenden Regelungen.
Weitere allgemeine Informationen zum Thema Smart Meter finden Sie außerdem bei der Bundesnetzagentur.
Zur Übersicht der Kosten für intelligente Messsysteme bei GGEW

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