
GGEW erweitert telefonische Servicezeiten zur Jahresverbrauchsabrechnung
Im Rahmen des Versands der Jahresverbrauchsabrechnung erweitert GGEW die telefonische Erreichbarkeit.
Technischer Hinweis:
Aufgrund dringender Wartungsarbeiten stehen unser Kundenportal und der Tarifrechner am Samstag, den 28. Februar vorübergehend nicht zur Verfügung.
Wir bitten um Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten.
Auf der Stromrechnung stehen viele Fachbegriffe. Nicht alle sind auf den ersten Blick verständlich. Das ist ganz normal.
Es hilft aber, die wichtigsten Bestandteile einmal in Ruhe kennenzulernen. Denn der Strompreis entsteht nicht willkürlich. Er setzt sich aus mehreren Teilen zusammen – und nicht jeder davon wird vom Anbieter frei festgelegt. Ein Teil hängt mit dem Strom selbst und dem Service zusammen, ein Teil mit Netz und Zähler, ein weiterer Teil ist gesetzlich vorgegeben.

Diese drei Bereiche stecken in Ihrem Strompreis
Vereinfacht gesagt besteht Ihr Strompreis aus drei Bestandteilen:
Für Sie ist vor allem wichtig: Wenn Sie Ihre Rechnung grob in diese drei Bereiche einordnen, wird vieles schon verständlicher. Je nach Rechnung oder Tarif können sich die Begriffe leicht unterscheiden.
1. Der Strom selbst und der Service Ihres Anbieters
Hier geht es um den Strom selbst – also darum, dass Energie eingekauft oder bereitgestellt wird.
Außerdem gehören dazu Leistungen rund um Ihren Vertrag, zum Beispiel Abrechnung und Kundenservice. Fachlich wird dieser Bereich oft als Beschaffung und Vertrieb bezeichnet. Im Alltag reicht aber dieser Gedanke: Sie bezahlen hier den Strom selbst und die Leistungen, die Ihr Anbieter rund um Ihre Versorgung organisiert. Die Bundesnetzagentur führt diesen Block als Energiebeschaffung sowie Vertrieb und Gewinnmarge.
2. Das Stromnetz und der Zähler: Damit Ihr Haushalt zuverlässig versorgt wird
Ein weiterer Teil des Strompreises deckt die Kosten dafür ab, dass Strom sicher zu Ihnen nach Hause kommt und dort gemessen werden kann.
Dazu gehören die Kosten für Stromnetze und auch die Messtechnik. Die Bundesnetzagentur beschreibt Netzentgelte als Entgelt für die Nutzung des Versorgungsnetzes. Diese Entgelte sind reguliert, weil Stromnetze natürliche Monopole sind. Auch Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb gehören zu diesen regulierten Bestandteilen. Für Haushalte gilt zudem: Für den Einbau und Betrieb von Messeinrichtungen gelten gesetzliche Preisobergrenzen.
3. Ein weiterer Teil ist gesetzlich vorgegeben
Ein weiterer Teil Ihres Strompreises ist gesetzlich vorgegeben.
Dazu gehören zum Beispiel die Umsatzsteuer und die Stromsteuer. Die Stromsteuer beträgt derzeit 20,50 Euro je Megawattstunde, also 2,05 ct/kWh, und wird in der Regel über den Strompreis an Verbraucher weitergegeben. Außerdem gibt es weitere gesetzlich geregelte Bestandteile wie die Konzessionsabgabe. Diese erhalten Kommunen dafür, dass öffentliche Straßen und Wege für Strom- und Gasleitungen genutzt werden.
Je nach Rechnung können darunter auch Umlagen oder Aufschläge auftauchen, etwa die KWKG-Umlage, welche die Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung fördert, die Offshore-Netzumlage oder der Aufschlag für besondere Netznutzung. Die Bundesnetzagentur ordnet diese ausdrücklich als Bestandteile des Strompreises ein. Seit 2023 wird die frühere EEG-Umlage in dieser Form nicht mehr erhoben; die Erhebung der KWKG- und Offshore-Umlage wurde neu gestaltet.
Die Bestandteile auf einen Blick
Strom und Service
Für den Strom selbst sowie für Leistungen wie Vertrag, Abrechnung und Kundenservice.
Netz und Zähler
Damit Strom sicher zu Ihnen nach Hause kommt und Ihr Verbrauch korrekt gemessen werden kann.
Steuern und gesetzliche Vorgaben
Für staatlich festgelegte Bestandteile wie Stromsteuer, Umsatzsteuer und weitere geregelte Abgaben oder Umlagen.
Was Sie sich merken können
Sie müssen nicht jeden einzelnen Begriff im Detail prüfen, um Ihre Rechnung grundsätzlich einordnen zu können.
Hilfreich ist vor allem dieses einfache Prinzip: Auf Ihrer Stromrechnung kommen verschiedene Kosten zusammen, die unterschiedliche Gründe haben. Ein Teil betrifft den Strom selbst und den Service, ein Teil Netz und Zähler, ein Teil ist gesetzlich vorgegeben. So lässt sich die Rechnung meist schon deutlich besser verstehen.
Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Stromrechnung haben, können Sie sich selbstverständlich gerne bei GGEW melden.

Im Rahmen des Versands der Jahresverbrauchsabrechnung erweitert GGEW die telefonische Erreichbarkeit.

„Anschluss ans Glasfasernetz: Sind das nicht größere Bauarbeiten an meinem Haus?“ Diese Frage hören wir häufig von Bürgern an der Bergstraße,...

GGEW hat ein neues Gesicht: Vincenzo De Matteo leitet seit diesem Herbst den Bereich Vertrieb, Kundenservice und Energiehandel. Im Gespräch...