Das sollten Sie bei der Miete eines Standrohrs beachten
- Zur Abholung benötigen Sie einen gültigen Lichtbildausweis.
- Der Mieter eines Standrohres ist zuständig für die allgemeine Verkehrssicherungspflicht.
- Der Mieter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle auftretenden Schäden.
- Standrohre werden nicht herausgegeben zur Befüllung von Pools oder zur Bewässerung.

