TRINKWASSERHYGIENE IN GEBÄUDEN

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  • 2020
Hinweise der GGEW AG zum Schutz der Trinkwasserqualität in Gebäuden, die vorübergehend nicht genutzt werden
Bensheim. Im Rahmen der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus wurden viele Gebäude vorübergehend geschlossen – Schulen, Kitas, Ladengeschäfte und mehr. Als Wasserversorger der Kommunen Alsbach-Hähnlein, Bensheim, Bickenbach und Zwingenberg informiert die GGEW AG über die Pflichten der Anschlussnehmer im Netzgebiet und bittet um Mithilfe. „Unser Ziel ist es, dass die Trinkwasserhygiene in diesen Gebäuden aufrecht erhalten bleibt“, erklärt Ewald Michels, Abteilungsleiter Gas/Wasser bei der GGEW AG. Dies kann durch die folgenden Maßnahmen gewährleistet werden. 1. Den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage aufrechterhalten. Dies ist durch regelmäßiges Betätigen aller Entnahmestellen in der Hausinstallation sicherzustellen, sodass mindestens alle drei Tage das gesamte Trinkwasser ausgetauscht wird. Die GGEW AG empfiehlt die Entnahmestellen vollständig zu öffnen und das Trinkwasser bis zur Temperaturkonstanz abfließen zu lassen. Am besten wird dies überprüft, indem ein Finger unter den Wasserstrahl gehalten wird. Sobald sich die Temperatur des kalten Trinkwassers nicht mehr ändert, ist die Temperaturkonstanz erreicht. Je nach Hausinstallation kann dies einige Minuten dauern. 2. Vorübergehende Stilllegung der Trinkwasserinstallation Bei einer längerfristigen Stilllegung einer Trinkwasserinstallation in einem Gebäude ist diese mit Trinkwasser befüllt zu belassen und am Hausanschluss an der Hauptabsperrarmatur abzusperren. Ist eine Wohnung und kein ganzes Gebäude betroffen, ist die Absperrarmatur in der Zuleitung zur Wohnung abzusperren. Zur Inbetriebnahme der Trinkwasserinstallation empfiehlt die GGEW AG, die gesamte abgesperrte Trinkwasserinstallation, nach Erreichen der Temperaturkonstanz, weitere fünf Minuten zu spülen. Dabei sollten alle Entnahmestellen vollständig geöffnet sein. Keine Wasserverschwendung
„Diese Maßnahmen stellen in keiner Weise eine Wasserverschwendung dar, sondern dienen dazu, die Hausinstallation vor Verkeimung und somit auch die Gesundheit der Menschen in dem Gebäude zu schützen. Bitte seien Sie sich Ihrer Verantwortung bewusst und führen Sie die hier beschriebenen Maßnahmen zur Sicherheit Ihres Trinkwassers durch, vielen Dank“, betont Michels. Weitere Infos
Weiter Information zur Thematik Trinkwasserinstallation und Coronavirus können auf dem Internetauftritt des DVGWs (deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) entnommen werden. Link: www.dvgw.de/wichtige-infos-zu-covid-19 Kontakt GGEW AG
Wer Fragen zu diesem Thema hat, kann sich gerne an Marcelo Schäffer, Betriebsingenieur in der Abteilung Gas/Wasser der GGEW AG, wenden. Telefon: 06251/1301-559. E-Mail: Schaeffer@ggew.de.